12.15 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Vergütung des Aufsichtsrats

Nach § 16 der Satzung erhalten die Mitglieder eine jährliche feste Vergütung von 20.000,00 Euro sowie eine variable Vergütung von 500,00 Euro pro 1 Cent, um die das Konzernergebnis je Aktie (Earnings per Share) den Betrag von 50 Cent überschreitet.

Die variable Vergütung ist begrenzt auf das Zweifache der festen Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache der festen und variablen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten je Ausschuss eine zusätzliche jährliche Vergütung von 2.500,00 Euro; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte dieser zusätzlichen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner für jede Aufsichtsratssitzung und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen, die durch die Ausübung ihres Amtes entstandenen Auslagen erstattet.

Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug 2008 0,2 Mio. Euro (2007: 0,6 Mio. Euro):

in €

Feste Vergütung

Variable Vergütung

Gesamt

 

 

 

 

Bierbaum (Vors.)

45.000,00

0,00

45.000,00

Beelitz (Stellv. Vors.)

25.942,62

0,00

25.942,62

Dr. Gaul

22.500,00

0,00

22.500,00

Günther

20.000,00

0,00

20.000,00

Dr. John von Freyend

20.000,00

0,00

20.000,00

Graf von Krockow

15.628,41

0,00

15.628,41

Lutz

22.500,00

0,00

22.500,00

Merz

22.500,00

0,00

22.500,00

Rieck (Stellv. Vors.)

13.483,61

0,00

13.483,61

Schäffauer

22.500,00

0,00

22.500,00

Summe

230.054,64

0,00

230.054,64

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Eine variable Vergütung wird nicht gezahlt, da das Konzernergebnis je Aktie (Earnings per Share) den Betrag von 50 Cent nicht überschritten hat.

Sämtliche Beträge werden netto ohne Umsatzsteuer und ohne die Berücksichtigung weiterer Steuern ausgewiesen.

Zum 31.12.2008 bestanden keine Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Die Vergütung des Vorstands

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt leistungsorientiert und besteht aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten.

Die Entscheidungskompetenz für die Verträge der Mitglieder des Vorstands wurde dem Personalausschuss des Aufsichtsrats übertragen.

Die erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten bestehen aus der monatlich ausgezahlten Grundvergütung, den sonstigen Bezügen sowie den Pensionszusagen. Die sonstigen Bezüge bestehen im Wesentlichen aus dem nach den steuerlichen Bestimmungen anzusetzenden Wert der privaten Dienstwagennutzung.

Als erfolgsabhängige variable Vergütungskomponente erhält jedes Mitglied des Vorstandes eine Tantieme in Abhängigkeit von dem Ergebnis vor Steuern. Herr Dr. Leichnitz, der bis zum 30.09.2008 die Funktion des Vorstandsvorsitzenden hatte, sowie Herr Dr. Niesslein, der seit dem 01.11.2008 Sprecher des Vorstands ist, erhalten eine Tantieme in Höhe von 0,5 %, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende bzw. Vorstandssprecher, Herr Dr. Kottmann, in Höhe von 0,4 % und die Herren Dr. Reul und Barth in Höhe von 0,35 % des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern zuzüglich der sonstigen Steuern, jedoch mindestens 100.000,00 Euro jährlich.

Als erfolgsabhängige variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung erhalten die Vorstandsmitglieder Performance Shares.

Der Aufsichtsrat der IVG entscheidet jährlich neu darüber, ob und in welcher Höhe Performance Shares an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden. 2008 haben die Mitglieder des Vorstands 52.000 Performance Shares erhalten. Einzelheiten hierzu sind im Abschnitt Performance Share Pläne aufgeführt.

Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich folgende Gesamtvergütung für das Jahr 2008 (2007):

in €

Grund-
vergütung

Tantieme

Sonstige Bezüge

Zeitwert der Optionen aus PS-Plänen zum Ausgabezeitpunkt

Gesamt-
vergütung

 

 

 

 

 

 

Barth

280.000,00

100.000,00

11.593,20

79.776,00

471.369,20

 

(250.008,00)

(1.001.152,65)

(8.446,08)

(295.520,00)

(1.555.126,73)

Dr. Kottmann

350.000,00

100.000,00

15.009,60

99.720,00

564.729,60

 

(350.004,00)

(1.601.844,24)

(14.358,24)

(369.400,00)

(2.335.606,48)

Dr. Leichnitz

360.000,00

100.000,00

22.337,28

0,00

482.337,28

bis 30.09.2008

(420.000,00)

(2.002.305,30)

(14.891,52)

(443.280,00)

(2.880.476,82)

Dr. Niesslein

71.667,00

16.666,67

1.108,00

0,00

89.441,67

ab 01.11.2008

(0,00)

(0,00)

(0,00)

(0,00)

(0,00)

Dr. Reul

300.000,00

100.000,00

13.036,71

79.776,00

492.812,71

 

(280.008,00)

(1.401.613,71)

(12.322,92)

(295.520,00)

(1.989.464,63)

Summe

1.361.667,00

416.666,67

63.084,79

259.272,00

2.100.690,46

 

(1.300.020,00)

(6.006.915,90)

(50.018,76)

(1.403.720,00)

(8.760.674,66)

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Zusätzlich wurde Herrn Dr. Niesslein einmalig eine Sonderprämie, die an die Entwicklung des Aktienkurses bis zur Hauptversammlung der IVG im Jahre 2012 oder 2013 gebunden ist, zugesagt. Bei einem Stichtagskurs der IVG Aktie zwischen 15,00 Euro und 25,00 Euro beträgt die Sonderprämie 300.000,00 Euro bis maximal 500.000,00 Euro.

Der Ansatz der Performance Share Pläne im Rahmen der Ermittlung der Gesamtvergütung erfolgte gemäß DRS 17.34 mit den Zeitwerten zum Ausgabezeitpunkt der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgegebenen Performance Shares. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst, da entgegen der Darstellung im Vorjahr die anteilige Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der Optionen aus den laufenden LTI/Performance Share Plänen nicht mehr in die Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstandes einbezogen worden ist.

Der Bestand der an die Mitglieder des Vorstandes ausgegebenen Performance Shares hat sich wie folgt entwickelt:

in €

Bestand 01.01.2008

Ausgegeben
2008

Ausgezahlt
2008

Bestand
31.12.2008

 

 

 

 

 

Barth

18.083

16.000

0

34.083

Dr. Kottmann

50.500

20.000

15.250

55.250

Dr. Leichnitz

32.896

0

0

32.896

Dr. Reul

35.811

16.000

7.130

44.681

Gesamt

137.290

52.000

22.380

166.910

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Zusagen bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wenn die Bestellung von Herrn Dr. Niesslein als Mitglied des Vorstandes vor Vertragsablauf endet, ohne dass ein wichtiger Grund oder ein Kontrollwechsel besteht, wird ihm eine Abfindung in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausstehenden Bezüge, vermindert um einen Abschlag von 25 %, vergütet. Die Abfindung beträgt höchstens das Zweifache der Gesamtjahresvergütung (Abfindungs-Cap). Maßgeblich für die Berechnung der Abfindung und des Abfindungs-Cap ist die Gesamtvergütung für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ausscheiden aus dem Vorstand, wie sie im Vergütungsbericht ausgewiesen wird, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr.

Wird der Vertrag im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel bei der Gesellschaft (Change of Control) vorzeitig beendet, erhält Herr Dr. Niesslein als Vertragsabgeltung eine Einmalzahlung in Höhe seiner für die Zeit vom Wirksamwerden der Beendigung des Dienstvertrags bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausstehenden Bezüge, gekürzt um 25 %. Die Vertragsabgeltung beträgt – nach Kürzung um 25 % – mindestens das Zweifache und höchstens das Dreifache einer Jahresgesamtvergütung.

Die Vorstandsmitglieder haben folgende Versorgungszusagen:

Altersrente

Für die Herren Dr. Leichnitz und Dr. Kottmann beträgt der vertragliche Pensionsanspruch 50 % der vollen Fixbezüge. Zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus den Diensten der IVG hat Herr Dr. Leichnitz auf dieser Basis nach Vollendung des 65. Lebensjahres einen unverfallbaren Anspruch auf eine Altersrente in Höhe von 104.347,83 Euro p.a. erworben.

Für die Herren Dr. Niesslein und Barth wurde eine beitragsbezogene, an die Höhe der fixen Bezüge gebundene Zusage vereinbart.

Herr Dr. Reul hat ebenfalls eine beitragsbezogene, an die Höhe der fixen Bezüge gebundene Zusage erhalten, die bei Wiederbestellung in eine prozentuale Zusage von 50 % der fixen Jahresbezüge umgewandelt wird.

Die Versorgungszusagen werden grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres fällig.

Scheidet Herr Dr. Kottmann nach Vollendung des 60. Lebensjahres und vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus den Diensten der IVG, um in den Ruhestand zu treten, besteht für ihn Anspruch auf ein ungekürztes Ruhegehalt. Sollte Herr Dr. Kottmann vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden, weil die IVG den Vertrag auf der bisherigen Grundlage nicht fortsetzen möchte, so besteht ebenfalls Anspruch auf ein ungekürztes Ruhegehalt. Auf dieses Ruhegehalt werden anderweitige Verdienste in voller Höhe angerechnet. Im Übrigen gilt für Herrn Dr. Kottmann, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden die bis zu dem Zeitpunkt des Ausscheidens erworbene Anwartschaft erhalten bleibt, soweit diese unverfallbar ist. Wird diese Anwartschaft nach Vollendung des 60. Lebensjahres und vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen, beträgt der Abschlag für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,5 %.

Scheiden die Herren Dr. Reul, Barth und Dr. Niesslein vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus, bleibt ihre bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Anwartschaft erhalten, sofern diese unverfallbar ist. Im Falle der vorgezogenen Altersrente wird die bis dahin erworbene Rentenanwartschaft um 0,5 % für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt.

Die IVG passt jeweils zum 01.01. eines Jahres laufende Ruhegehaltszahlungen entsprechend der Inflationsrate (Lebenshaltungskosten eines 4-Personen-Haushaltes) an. Anwartschaften, die nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus der IVG bestehen, werden nicht dynamisiert oder angepasst.

Invalidenrente

Scheidet ein Vorstandsmitglied nach Ablauf der Wartezeit und vor Inanspruchnahme des Ruhegehaltes aus der IVG aus, weil es – wie von ihm durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen worden ist – berufsunfähig bzw. vermindert erwerbsfähig ist, so hat es für die Dauer der Berufsunfähigkeit bzw. verminderten Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine monatliche Rente.

Für die Herren Dr. Leichnitz und Dr. Kottmann besteht der Anspruch in Höhe der mit Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagten Altersrente/Ruhegehalt. Für die Herren Dr. Reul, Barth und Dr. Niesslein besteht der Anspruch in Höhe der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworbenen Rentenbausteine.

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente beträgt maximal 100 % des Ruhegehaltes des Vorstandsmitglieds. Bei Ausscheiden vor dem 65. Lebensjahr auf Wunsch des Vorstandsmitglieds beträgt die Hinterbliebenenrente maximal 100 % der unverfallbaren Anwartschaft.

Im Falle des Ablebens des Vorstandsmitglieds erhält dessen Ehefrau eine lebenslange Witwenrente in Höhe von 60 % der Rente, die das Vorstandsmitglied bezog oder bezogen hätte, wenn es zum Zeitpunkt seines Todes berufsunfähig geworden wäre, bzw. 60 % der unverfallbaren Anwartschaft.

Ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente besteht nicht, wenn das Vorstandsmitglied die Ehe

  • innerhalb von sechs Monaten vor seinem Ableben geschlossen hat; dies gilt jedoch nicht, wenn der Tod durch Unfall verursacht ist;
  • nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder nach Eintritt des Versorgungsfalles geschlossen hat.

Bei den Herren Dr. Reul, Barth und Dr. Niesslein wird die Witwen- bzw. Witwerrente gekürzt, wenn der hinterbliebene Ehegatte das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder mehr als 15 Jahre jünger als der Verstorbene ist.

Die Hinterbliebenenrente erlischt mit dem Ablauf des Monats, in dem die hinterbliebene Ehefrau stirbt oder sich wieder verheiratet. Im letzteren Fall erhält die Witwe eine einmalige Abfindung in Höhe des 24-fachen bzw. des 18-fachen Betrags der Hinterbliebenenrente.

Im Falle des Ablebens des Vorstandsmitglieds haben die hinterbliebenen Kinder Anspruch auf Waisenrente. Die Höhe der Waisenrente beträgt bei den Herren Dr. Leichnitz und Dr. Kottmann für Halbwaisen 15 % und für Vollwaisen 20 % der Rente, die das Vorstandsmitglied bezog oder bezogen hätte, wenn es zum Zeitpunkt seines Todes berufsunfähig geworden wäre, bzw. 15 % oder 20 % der unverfallbaren Anwartschaft. Bei den Herren Dr. Reul, Barth und Dr. Niesslein beträgt die Waisenrente für jede Halbwaise 20 % und für jede Vollwaise 40 % der Witwen- bzw. Witwerrente. Waisenrentenberechtigt sind die ehelichen, nichtehelichen, die für ehelich erklärten und die an Kindes statt angenommenen Kinder sowie Stief- und Pflegekinder, für die der Verstorbene nachweislich zum Unterhalt verpflichtet war. Für ein Kind, das beim Tod des Vorstandsmitglieds in einem regelmäßigen Arbeitsverhältnis steht oder das 18. Lebensjahr vollendet hat, besteht kein Anspruch auf Waisenrente. Für ein Kind, das sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, den gesetzlichen Grundwehrdienst oder zivilen Ersatzdienst leistet oder infolge körperlicher oder geistiger Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, wird die Waisenrente bis zum Ende dieser Zeit, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. bzw. 27. Lebensjahres gewährt. Die Waisenrente wird letztmalig für den Monat gezahlt, in dem einer der vorstehend genannten Ausschlussgründe eintritt.

Die Pensionsaufwendungen (Service Cost) des Geschäftsjahres 2008 betragen für Herrn Barth 28.566,00 Euro, für Herrn Dr. Kottmann 72.414,00 Euro, für Herrn Dr. Leichnitz 522.220,00 Euro, für Herrn Dr. Niesslein 20.748,00 Euro und für Herrn Dr. Reul 38.864,00 Euro. Der Gesamtaufwand von 682.812,00 Euro (2007: 456.186,00 Euro) zuzüglich der Gesamtvergütung nach [glossar] IFRS von 1.462.204,28 Euro (2007: 7.999.548,99 Euro) ist mit einem Gesamtbetrag von 2.145.016,28 Euro (2007: 8.455.734,99 Euro) im Personalaufwand enthalten.

Zum 31.12.2008 bestanden keine Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder des Vorstands.

Gesamtbezüge für ehemalige Organmitglieder und deren Hinterbliebene

Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 961.149,48 Euro (2007: 0,7 Mio. Euro). Die entsprechenden Pensionsverpflichtungen belaufen sich auf 10.143.413,00 Euro (2007: 9,0 Mio. Euro).

Gemäß der mit Herrn Dr. Leichnitz geschlossenen Aufhebungsvereinbarung vom 30.10.2008 hat die Gesellschaft am 01.02.2009 eine Bruttoabfindung zur Abgeltung der Ansprüche auf Grundvergütung von 917.978,58 Euro gezahlt. Der Betrag ist im Personalaufwand des Geschäftsjahres enthalten. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erhält Herr Dr. Leichnitz für die Jahre 2008, 2009, 2010 und 2011 (zeitanteilig bis zum 30.06.2011) weitere Vergütungen jeweils in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Geschäftsergebnis. Hierfür wurde eine Rückstellung gebildet auf Basis des vertraglich vereinbarten Mindestjahresbetrages (100.000,00 Euro p.a.).