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Corporate Governance

Kodex-Anforderungen sowie Empfehlungen werden vollständig eingehalten

Nach unserer Überzeugung ist eine gute Corporate Governance eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg kapitalmarktorientierter Unternehmen. Sie trägt dazu bei, dass der Unternehmensbestand gesichert, der Unternehmenswert erhalten und ein erfolgreicher Unternehmenskurs gestützt wird.

Am 17.11.2008 haben wir die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Der vollständige Wortlaut ist nachstehend sowie auf unserer Internetseite einzusehen. Dort finden sich neben der aktuellen Entsprechenserklärung auch frühere Erklärungen. Wir entsprachen und entsprechen sämtlichen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex, der zuletzt am 06.06.2008 geändert worden ist. Des Weiteren befolgen wir auch die Empfehlungen und Grundsätze, die die Initiative [glossar] Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft erarbeitet hat.

Adressaten und Interessengruppen werden offen und zeitnah informiert

Uns ist eine offene und umgehende Information aller Zielgruppen über die aktuelle Entwicklung unseres Unternehmens wichtig – sie schafft Transparenz und fördert damit Vertrauen. Um Aktionäre, Analysten und die Presse regelmäßig zu erreichen, nutzen wir die unterschiedlichsten Informationswege wie zum Beispiel Geschäftsberichte, Bilanzpressekonferenzen und Telefonkonferenzen zu Quartals- und Jahresergebnissen. Neben der sogenannten Regelpublizität veröffentlichen wir Ad-hoc-Mitteilungen mit Tatsachen, die den Kurs unserer Aktie erheblich beeinflussen können. Alle Informationen sind online zugänglich. Auf feststehende Termine wird über einen Finanzkalender frühzeitig hingewiesen.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auch an den Unternehmenserfolg gekoppelt

Die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat orientieren sich auch am unternehmerischen Jahreserfolg der IVG. Sie setzen sich aus fixen und variablen Teilen zusammen. Über die Tantieme (als variablem Vergütungsbestandteil) hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung Performance Shares aus dem 2005 eingeführten Performance Share Plan.

Die detaillierten Ausführungen zum Vergütungssystem und zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat finden sich im Jahresabschluss. Die dort aufgeführten Darstellungen sind Bestandteil dieses Corporate Governance-Berichts.