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Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung ab:

„Die IVG Immobilien AG entspricht den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher [glossar] Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 6. Juni 2008 in vollem Umfang. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 22. November 2007 entsprach die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007. Seit dem 8. August 2008 (Datum der Bekanntmachung des aktuellen Kodex im elektronischen Bundesanzeiger) entspricht die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008.“

Bonn, den 17. November 2008

IVG Immobilien AG

Für den Aufsichtsrat
Detlef Bierbaum
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der
IVG Immobilien AG)

Für den Vorstand
Dr. Gerhard Niesslein
(Sprecher des Vorstands der
IVG Immobilien AG)