Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat orientiert sich in Höhe und Ausgestaltung an den jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie marktüblichen Konditionen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird regelmäßig überprüft.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- einer erfolgsunabhängigen Komponente (Grundvergütung, Sachbezüge, Pensionszusagen)
- einer erfolgsabhängigen Komponente (Tantieme, in Abhängigkeit vom Vorsteuerergebnis [glossar] EBIT) zuzüglich sonstiger Steuern
- einer erfolgsabhängigen Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Share Plan, Sonderprämie)
Die Vergütungsstruktur für die Mitglieder des Vorstands betont damit erfolgsabhängige Komponenten. Neben der Zahlung einer angemessenen Grundvergütung wird der wirtschaftliche Erfolg besonders honoriert.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt über eine jährliche feste Vergütung sowie eine variable Komponente, die sich am Konzernergebnis orientiert und nach oben begrenzt ist.
Zur näheren Erläuterung der Vergütungsstruktur der Führungsgremien verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt 12.15 im Konzernanhang. Die dortigen Angaben sind Bestandteil dieses Vergütungsberichts.
Der Vergütungsbericht orientiert sich an den Anforderungen der §§ 314 Abs. 1 Nr. 6 und 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB, den Vorgaben des DRS 17, der das Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz vom 03.08.2005 konkretisiert, sowie an den aktuellen [glossar] Corporate Governance-Richtlinien vom 06.06.2008. Der Vergütungsbericht ist zugleich Bestandteil des Corporate Governance-Berichts.